Beitragsordnung
des Fördervereins der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Ueckermünde e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen.
2. Die festgelegten Beträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Beim erstmaligen Beschluss der Beitragsordnung gelten die Beträge sofort.
§ 3 Beiträge
1. Vereinsmitglieder 12,00 EUR/Jahr
2. Fördernde Mitglieder mind. 60 EUR/Jahr
§ 4 Fälligkeiten
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto des Beitragspflichtigen abgebucht. Eine Bareinzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dabei wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR fällig.
3. Beim Vereinseintritt eines Mitgliedes wird der Beitrag ab dem Monat fällig, der der Entscheidung über die Aufnahme durch den Vorstand folgt. Dieser Beitrag wird unterjährig eingezogen.
§ 5 Vereinskonto
Der Förderverein der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Ueckermünde unterhält folgendes Beitragskonto:
Bank: Volksbank Vorpommern eG
BIC: GENO DEF1 HST
IBAN: DE26 1309 1054 0003 0360 22
§ 6 Vereinsaustritt
Tritt ein Mitglied aus dem Verein aus, so werden folgende Beiträge erstattet:
a) bei Vereinsaustritt im ersten Halbjahr: die Beiträge für das zweite Halbjahr
b) bei Austritten von Fördernden Mitgliedern erfolgt keine Erstattung für das begonnene Beitragsjahr.
§ 7 Schlussbemerkungen
Jedes Mitglied erhält die Beitragsordnung beim Erwerb der Mitgliedschaft ausgehändigt.
Ueckermünde, den 17. Juli 2012